Nachmittags bei schönstem Wetter trafen sich 31 Frauen um über die Gepflogenheiten der Rechtsprechung im Mittelalter mehr zu erfahren. Die Führung begann vor dem Basler Leonhard Gymnasium. Das Gebiet am Kohlenberg war im Mittelalter die Wohnstätte der Unerenhaften, die am Rande der Gesellschaft lebten. Nebst Prostituierten, Totengräbern und Bettlern wohnte dort ebenfalls der Henker. Ihm stellte der Stadtrat ein Haus, Kleidung und Lebensmittel zur Verfügung. Auch die Entlöhnung war für diese Zeit respektabel. Man war auf ihn angewiesen, was aber nichts am Status Unerenhaft änderte. Dies bedeutete unter anderem, dass auch seine Familie unehrenhaft war. Wollte er in ein Gasthaus, mussten die anderen Gäste einwilligen. Er durfte nur an dem für ihn besteimmten Platz und aus dem für ihn bestimmten Becher trinken. Die Aufgaben des Henkers waren vielfältig. Zu seinen Pflichten zählten nicht nur die Ausführung der Todesstrafe, wie Enthaupten, Henken oder Ertränken, sie umfassten unter anderem Vernehmungen durchführen, inklusive Folter und körperliche Bestrafung, die nicht zum Tode führten. Wir wurden angehalten uns in die damalige Zeit zu versetzen, um begreifen zu können, warum Diebstahl das Todesurteil zu Folge hatte. Im Mittelalter herrschte riesige Armut. Jemanden von dem Wenigen, Lebensnotwendigen etwas zu stehlen war grausam. Uns wurde auch von der besonders grausamen Bestrafung der Susanna Schaub berichtet, die drei Ehemänner mit Gift ermordete. Sie wurde nach dem Todesurteil auf einen Schlitten gebunden. Dieser wurde vom Rathaus auf den Richtplatz gezogen. Auf dem ganzen Weg wurde sie zusätzlich, vor den Augen der johlenden Bevölkerung, mit glühenden Zangen gezwickt. Die Führung, die auf dem Münsterplatz endete, war sehr interessant, kurzweilig, aber zuweilen auch schaurig und gruselig. Zum geselligen Teil trafen sich die Teilnehmerinnen im Schatten bei einem herrlichen Lüftchen, vor der Kulisse des Münsters im Restaurant, wo ein reger Austausch über das Gehörte stattfand.